Mittagstisch
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.00 – 13.30 Uhr. Das Mittagessen kann bereits ab 11.00 Uhr eingenommen werden, damit Freilektionen besser genutzt und Wahlfächer über Mittag besucht werden können. Während den Schulferien, an Feiertagen oder an schulfreien Tagen bleibt der Mittagstisch geschlossen.
Ort
Der Mittagstischraum befindet sich im EG des Neubaus.
Teilnehmende
Der Mittagstisch kann von allen Schülerinnen und Schülern der SSG genutzt werden.
Betreuung
Während den Öffnungszeiten sind mindestens zwei Betreuerinnen anwesend.
Verpflegung
Das Mittagessen wird von be fresh Catering AG, Frauenfeld geliefert. Es wird täglich frisch zubereitet und garantiert eine ausgewogene Ernährung. Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch die Möglichkeit, mitgebrachtes Essen im Backofen oder im Mikrowellenherd zu wärmen (Selbstversorger).
Tarif und Zahlungsbedingungen
Preis pro Menü: CHF 13.00 (inbegriffen sind Essen, Getränke und Betreuung). Der Beitrag für Selbstversorger beträgt pro Teilnahme am Mittagstisch CHF 1.00 (inbegriffen sind Getränke, die Benützung von Geschirr, Backofen und Mikrowellenherd sowie die Betreuung). Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils halbjährlich und ist innert 30 Tagen zahlbar.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt jeweils für das ganze Schuhljahr und ist verbindlich. Die Anmeldung für das ganze Schuljahres 25/26 muss bis am 31. Juli 2025 via Escola-App unter "Anmeldungen" erfolgt sein.
Nachträgliche Anmeldungen sind mit einer Frist von einer Woche jederzeit möglich. Eine Nachricht via Escola an Frau Zahner reicht.
Kurzfristige Anmeldungen: Sie können Ihr Kind bei Frau Zahner via Escola-Nachricht spätestens bis 06.30 Uhr des gleichen Tages anmelden.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes für den Mittagstisch stimmen Sie dem Mittagstischreglement sowie den Regeln für das Zusammenleben zu.
Abmeldung
Abmeldungen für den Rest des Schuljahres: Die Abmeldung vom Mittagstisch für den Rest des Schuljahres ist mit einer Frist von einer Woche jederzeit möglich. Eine Nachricht via Escola an Frau Zahner reicht.
Kurzfristige Abmeldungen sind im Krankheitsfalle möglich. In solchen Fällen muss die Abmeldung bis spätestens 06.30 Uhr des gleichen Tages via Escola-App unter "Schulangebote" erfolgen. Verspätete Abmeldungen oder unentschuldigte Absenzen werden verrechnet. Eine Abmeldung vom Unterricht ist für die Mittagstischmitarbeitenden nicht sichtbar. Die Abmeldung vom Mittagstisch muss zusätzlich separat erfolgen.
Versicherung und Haftung
Bei mutwilliger und/oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Die Trägerschaft des Mittagstisches haftet nicht für Diebstähle. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.
Trägerschaft
Die Trägerschaft ist die Sekundarschulgemeinde Hüttwilen.
Mittagstischregeln
Die Teilnehmer am Mittagstisch haben sich an die Regeln für das Zusammenleben sowie die folgenden Mittagstisch Verhaltensregeln zu halten:
- Ich respektiere andere und bin höflich und hilfsbereit.
- Ich befolge die Anweisungen des MT-Teams.
- Ich betrete den MT-Raum nur in Hausschuhen.
- Ich räume das Geschirr ab, reinige den Tisch und entsorge die Essensreste in den Abfalleimer.
- Ich helfe beim Abtrocknen und halte den Ämtli-Plan ein.
- Ich verzichte auf die Benutzung des Mobiltelefons während des Mittagstischbetriebs.
- Ich trage Sorge zu allem, was ich benutzen darf.
- Ich bringe sämtliches Material zurück (Bälle, Kissen, Schläger, Federbälle etc.).
- Ich verlasse das Schulareal nicht.
Bei nicht Einhalten der Mittagstischregeln lehnt die Trägerschaft jede Haftung ab.
Ausschluss
Wird der Betrieb trotz vorherigem Ermahnen und nach Rücksprache mit den Eltern durch untragbares Verhalten eines Schülers gestört oder werden andere Bedingungen des Reglements Mittagstisch und der Regeln für das Zusammenleben nicht eingehalten, kann ein Schüler von der Verantwortlichen des Mittagstisches ausgeschlossen werden. Weitergehende Massnahmen können durch die Trägerschaft erfolgen.
Inkrafttreten
Das Mittagstischreglement wurde von der Sekundarschulbehörde an der Behördensitzung vom 30. Juni 2025 genehmigt. Es tritt ab dem 01. August 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Reglemente