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Schulbus

Der Schulbus steht den Schülerinnen und Schülern aus Dettighofen, Lanzenneunforn, Uesslingen, Wyden, Dietingen und Iselisberg nach den Herbstferien ab dem 20.10.25 bis zum 02.04.26 (Frühlingsferien)  zur Verfügung. 

An- und Abmeldung

Es wird grundsätzlich über escola kommuniziert. 

Die Erziehungsberechtigten melden die jeweiligen Schülerinnen und Schüler via escola für das nachfolgende Winterhalbjahr verbindlich an. 

Bei kurzfristigen Abmeldungen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder bis spätestens 30 Minuten vor planmässiger Abfahrt des Schulbusses via escola von jeder nicht antretbaren Fahrt abzumelden.

Anmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur berücksichtigt werden, sofern der aktuelle Fahrplan nicht beeinträchtigt wird, die Kapazität dies zulässt und noch kein Antrag auf Entschädigung eingereicht wurde.

Der Bus hält sich strikt an den Fahrplan und wartet nicht auf Schülerinnen und Schüler.

Für endgültige Abmeldungen von der Teilnahme an Fahrten der Schulbusse, muss eine Meldung an die Schulverwaltung erfolgen.

Sollte bei vorübergehenden Änderungen des Stundenplans der Bus nicht fahren, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten zu informieren. In diesem Fall sind die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten für den Schulweg verantwortlich.

Melden Sie Ihr Kind bitte bis zum 18. Juli 2025 via escola (Anmeldungen) für den oben genannten Zeitraum an. Die Teilnahme an einzelnen Fahrten wird vor den Herbstferien definiert. Sollten den Anmeldeschluss vom 18. Juli 2025 verpassen, erlischt das Anrecht auf den Transport für das kommende Schuljahr (25/26) gänzlich.

Wartezeiten

Falls für die Schülerinnen und Schüler Wartezeiten in Hüttwilen entstehen (vor oder nach dem Unterricht), können sie im Mittagtischraum warten und Hausaufgaben erledigen, lesen oder einer anderen ruhigen Tätigkeit nachgehen. Ebenso steht der Lernraum zu definierten Zeiten zur Verfügung.

Entschädigungspauschale

Wenn Sie auf den Transport Ihres Kindes durch den Schulbus verzichten, so erhalten Sie eine Entschädigungspauschale. Den Antrag dafür finden Sie hier: https://forms.office.com/e/zGA1Bf1Mvc 
Der Link funktioniert nicht via App sondern nur auf dem PC oder Laptop.

Kontakt bis 31.07.2025 : Lea Müller,  
Kontakt ab 01.08.2025 : Andreas Völsen,

Schulbusregeln

  • Der Bus fährt strikt nach Fahrplan.
  • Die Haltestellen sind verbindlich.
  • Die Anweisungen des Chauffeurs sind zu befolgen.
  • Der Umgang ist respektvoll und höflich; sowohl zwischen den Schülern, als auch dem Chauffeur gegenüber.
  • Es werden keine Sachbeschädigungen geduldet.
  • Für Wartezeiten steht den Lernenden der Mittagstischraum zur Verfügung.
  • Verlässt ein Lernender das Schulareal ist er ausserhalb der Obhut der Schule.
  • Werden die Bedingungen des Schulbusreglements trotz Ermahnungen nicht eingehalten, kann ein Lernender vom Fahrdienst ausgeschlossen werden.

Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt.

Inkrafttreten

Das Schulstransportreglement wurde von der Sekundarschulbehörde an der Behördensitzung vom 30. Juni 2025 genehmigt. Es tritt ab dem 01. August 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Reglemente