Regeln für das Zusammenleben an der Sekundarschule Hüttwilen
Grundsatz
Gegenseitige Achtung, Toleranz und Rücksicht ermöglichen ein friedliches Zusammenleben. Höflichkeit, Freundlichkeit gegenüber Mitmenschen und Hilfsbereitschaft sind Eigenschaften, die wir an unserer Schule leben. Wir grüssen uns und begegnen einander mit Respekt.
Kleidung
Am Morgen überlege ich mir genau, ob ich anständig und angemessen gekleidet bin. Ich will mich selbst und andere nicht entwürdigen oder diskriminieren. In den Herbst- und Wintermonaten achte ich darauf, dass ich durch meine Kleidung oder das Tragen einer Sicherheitsweste gut sichtbar bin.
Schulweg
Auf dem Schulweg halte ich mich zur Sicherheit aller an die Verkehrsregeln. Daher ist es wichtig, dass mein Fahrzeug technisch in Ordnung ist. Der Velo- oder Mofahelm kann mein Leben retten, ich trage ihn daher während der gesamten Fahrt.
Velo-, Roller- Mofabenutzung
Ich stelle mein Fahrzeug auf die dafür vorgesehenen Parkplätze. Da es nicht genug Plätze für alle hat, kommen diejenigen, welche im Dorf Hüttwilen wohnen, zu Fuss in die Schule. Das Pausenareal ist eine Fussgängerzone, ich befahre es daher nicht mit einem Fahrzeug.
Schulareal / Pausenareal
Generell verlasse ich das Schulareal während unserer Unterrichtszeiten, den Pausen und Zwischenstunden nicht, ohne mir bei einer Lehrperson die Erlaubnis zu holen. Das Pau-senareal ist genau beschrieben und in verschiedene Zonen aufgeteilt. Wenn Schnee liegt, ist der rote Platz der Schneespielplatz. Ich werfe aus Sicherheitsgründen Schneebälle nur da und nicht darüber hinaus. In den Herbst- und Wintermonaten respektiere ich, wenn die Rasenfläche nicht betreten werden darf. Ich setze mich nicht auf die Hochsprungmatten-Garagen und klettere auch nicht darauf herum.
Pausen
Während der grossen Pausen am Vor- und Nachmittag halte ich mich draussen auf. Über die Mittagszeit achte ich darauf, dass ich zwischen 13.00 Uhr und 13.20 Uhr nicht in den Gängen, sondern draussen oder im Lernraum bin.
Aufsicht bei Betreuung, Mittagstisch und freiwilligen Angeboten
Wenn ich für den Mittagstisch, eine schulische Betreuung oder ein Freifach/Wahlfach angemeldet bin, gilt die Aufsicht der Schule nur während der Zeit, in der ich mich auf dem Schulgelände aufhalte.
Bei Bedarf kann ich mich während dieser Zeit an die zugeteilte Ansprechperson wenden.
Littering
Ich vermeide die Verunreinigung unserer Schule, sowohl der Gebäude als auch des Aussenareales. In allen Schulgebäuden inkl. Turnhallen esse und trinke ich nicht. Abfall entsorge ich immer in den passenden Abfalleimern. Das gilt auch für Kaugummis, welche ich vor Betreten des Schulhauses sauber entsorge.
Schulhaus
Ich betrete das Schulhaus und insbesondere die Schulzimmer nur mit sauberen Schuhen. Im Schulhaus darf ich Hausschuhe tragen. In den Werkstätten, im Labor und in der Schulküche trage ich aus Sicherheitsgründen feste Schuhe. Die Brandschutztüren fasse ich nicht unnötig an.
Alkohol, Rauchwaren, Tabak, E-Zigaretten, Dampfgeräte
Auf dem Schulareal und bei allen Schulanlässen verzichte ich auf den Konsum von Alkohol, Rauchwaren und Tabak, einschliesslich E-Zigaretten und Dampfgeräten. Solche Substan-zen können mir schaden oder sind ohnehin verboten.
Handy und elektronische Geräte
Ich achte auf meinen Handy- und iPad-Konsum und halte mich an die Medienvereinbarung. Das Handy und andere elektronische Geräte, welche auf stumm geschaltet sind, verstaue ich vor Schulbeginn in meinem Spind. Von 12:15 bis 13:20 Uhr darf ich, ausser im Mittagstischraum, die Geräte auf lautlos gestellt benutzen. Ausserhalb dieses Zeitfensters benutze ich das Handy auf dem Schulgelände nicht.
Ich benutze das Smartphone während des Unterrichts (z.B. Entgegennahme eines dringlichen Anrufes) nur in Absprache mit der Lehrperson.
Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde von der Behörde der SSG Hüttwilen am 24.11.2025 genehmigt und tritt am 24.11.2025 in Kraft.
Regeln für das Zusammenleben (Vorschau)