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Vermietung von Schulräumlichkeiten

Soweit der Schulbetrieb nicht gestört wird, können geeignete Räume und Anlagen auch Parteien, Vereinen, öffentlichen und privaten Körperschaften sowie Privaten auf Gesuch hin zur Verfügung gestellt werden. Für die Vermietung ist die Schulverwaltung zuständig.

Reglemente und Gesuch/Nutzungsvertrag für die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Sekundarschulgemeinde Hüttwilen